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Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mariahilfplatz 17
81541 München
Postfach 90 07 51
81507 München