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Landkreiswahl; Durchführung der Wahl des Landrats und der Kreisräte

Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 21 - Kommunalrecht und Staatliche Rechnungsprüfung

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