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Landkreiswahl; Durchführung der Wahl des Landrats und der Kreisräte

Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt.

Landratsamt Nürnberger Land

SG 33 - Sicherheits- u. Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlangelegenheiten

Öffnungszeiten

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Allgemein

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