Meldebescheinigung; Beantragung
Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Beschreibung
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, zur eID-Karte und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz sowie die AZR-Nummer. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Besondere Hinweise
Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten. Sie erhalten diese unentgeltlich.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Wallgau)
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Einfache Meldebescheinigung
Hier können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Erweiterte Meldebescheinigung
Hier können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Online-Terminvereinbarung Bürgerservice
Über nachfolgenden Link können Sie online einen Termin bei der Gemeinde Wallgau buchen.
Kosten
- für die amtliche Meldebestätigung: keine
- für die einfache oder erweiterte Meldebescheinigung: 5,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 17, 18 und 24 Bundesmeldegesetz (BMG)
Stand: 06.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
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Gemeinde Wallgau - Bürgerservice, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Telefon
+49 8825 9250-0
Telefax
+49 8825 9250-44
Sicheres Kontaktformular
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.