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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.
Hauptstraße 21
91332 Heiligenstadt
Hauptstraße 21
91332 Heiligenstadt
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.