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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Marktplatz 1
91788 Pappenheim
Marktplatz 1
91788 Pappenheim