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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 3
86556 Kühbach
Marktplatz 3
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