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Berufliche Schulen; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an beruflichen Schulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

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