Selbstständige Tätigkeit; Förderung bei Aufnahme durch spezifische begleitende Hilfen
Beschreibung
Erwerbstätige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 € nicht überschreiten.
§ 16c Abs. 1 Sozialgesetzbuch II
Jobcenter
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 16c Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Stand: 31.05.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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Jobcenter Roth
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.