Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung
Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.
Beschreibung
Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel im Rahmen einer beratenden Tätigkeit durch das zuständige Gesundheitsamt unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Stand: 18.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.