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Sie können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen beantragen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Weinbergweg 1
91154 Roth
91152 Roth