Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.
Beschreibung
In diesem Fall soll der andere Elternteil bei der Betreuung oder Versorgung des Kindes unterstützt werden, wenn
- er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
- die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
- Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen.
Möglichkeiten der Verwandtenhilfe sollten auch in Betracht gezogen werden. Erfolgt die Betreuung und Versorgung des Kindes im Rahmen der familiären Selbsthilfe, werden Verwandten, die mit dem Kind in einem Haushalt leben, keine Entgelte oder Kostenerstattungen geleistet. Verwandten, die nicht mit dem Kind in einem Haushalt leben, können die nachgewiesenen Fahrtkosten und der nachgewiesene Verdienstausfall für die Zeit der Versorgung und Betreuung des Kindes bei Vorliegen der Voraussetzungen erstattet werden.
Soweit Möglichkeiten der Hilfe durch Verwandte nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht, sollen bestehende Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe angeregt, genutzt und -wenn erforderlich- gefördert werden. Erfolgt hier die Betreuung und Versorgung des Kindes ehrenamtlich, gibt es eine so genannte Aufwandsentschädigung.
Ziel dieser Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII) ist der Erhalt des familiären Lebensraumes für die Kinder, auch wenn die Hauptbetreuungsperson krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es soll möglichst verhindert werden, dass sie außerhalb der Familie untergebracht werden müssen, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind.
Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Formulare
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
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Formular, lokal begrenzt:
Antrag auf Förderung von Kindertagespflege
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, lokal begrenzt:
Antrag auf Übernahme von KiTa-Gebühren
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Weiterführende Links
Stand: 09.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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