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Eltern- und Familienbildung; Inanspruchnahme von Angeboten

Durch Inanspruchnahme von Eltern- und Familienbildungsangeboten sollen Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, Pflegeeltern sowie werdende Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.

Landratsamt Eichstätt

SG 32 - Amt für Familie und Jugend

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