Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Description
Die am weitesten verbreitete Form der gewerblichen Spielgeräte sind die in § 33 c Gewerbeordnung (GewO) geregelten Gewinnspielgeräte, deren Spielausgang vom Zufall - und nicht von der Geschicklichkeit des Spielers - abhängt.
Das gewerbsmäßige Aufstellen solcher Gewinnspielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, ist nach § 33 c Abs. 1 S. 1 GewO erlaubnispflichtig.
Es dürfen nur solche Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist (§ 33 c Abs. 1 S. 2 GewO).
Die Aufstellung darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der Gemeinde des Aufstellortes schriftlich bestätigt worden ist (§ 33 c Abs. 3 GewO).
Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgeräte) dürfen nach § 1 Abs. 1 Spielverordnung (SpielV) nur aufgestellt werden in Schank- und Speisewirtschaften, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.
Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Waren besteht (Warenspielgeräte) dürfen nach § 2 SpielV darüber hinaus auch auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellt werden.
Persönliche Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Die Zuverlässigkeit wird von der Erlaubnisbehörde insbesondere anhand eines vom Antragsteller bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragenden Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszugs überprüft.
Darüber hinaus hat der Antragsteller durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachzuweisen, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist (§ 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO). Außerdem muss ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution vorgelegt werden, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll (§ 33c Abs. 2 Nr. 3 GewO).
Prerequisites
- Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
- Geeignetheit des Aufstellungsortes
- Unterrichtungsnachweis (IHK)
- Sozialkonzept
Processing time
ca. 3 - 5 Wochen
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Führungszeugnis für Behörden
- Required document, Bavaria-wide: Gewerbezentralregisterauszug
- Required document, Bavaria-wide: Bestätigung der Gemeinde über die Geeignetheit des Aufstellungsortes
- Required document, Bavaria-wide: Unterrichtungsnachweis (IHK)
- Required document, Bavaria-wide: Sozialkonzept
Forms
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Fees
Aufstellerlaubnis: 100 bis 2000 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr 5.III.5/7.1)
Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsorts: 30 bis 100 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr 5.III.5/7.3)
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Legal bases
-
Legal bases, Bavaria-wide:
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related issues
Status: 30.09.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Responsible for you
-
Gemeinde Hohenwarth
Phone
+49 (0)9946 9028-0
Fax
+49 (0)9946 9028-125
Secure request form
Email
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.