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Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Landratsamt Berchtesgadener Land

Fachbereich 21 - Öffentliche Sicherheit und Gewerberecht

Öffnungszeiten

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