Logo Bayernportal

Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 25 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer

Anzahl: 1