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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Landratsamt Eichstätt

FB 203 - Gewerbe- und Sicherheitsrecht, Vollzug Gesundheitswesen

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