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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Ansprechpartner - Gemeinde Großhabersdorf

  • Zu finden in
    Gemeinde Großhabersdorf (Zimmer: Nebengebäude Nürnberger Str. 6)
    Sprechzeiten
    • Gemeinde Großhabersdorf

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anzahl: 1