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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:15 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 2
95707 Thiersheim

Postanschrift

Postfach 30
95707 Thiersheim