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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 13, Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg