Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit