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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Verwaltungsgemeinschaft Sparneck

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Marktplatz 4
95234 Sparneck

Postanschrift

Marktplatz 4
95234 Sparneck