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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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