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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Landratsamt Traunstein

Gr. 3.362 Untere Verkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kotzinger Str. 6
83278 Traunstein

Postanschrift

Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein