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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten nur mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
84175 Gerzen

Postanschrift

Rathausplatz 1
84175 Gerzen