Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung auch ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Diese Auszüge werden in Form eines "Katasterauszugs zur Bauvorlage" bereitgestellt und können beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.
Description
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentümernachweise aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.
- Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
- Der Flurstücks- und Eigentümernachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.
Sie können den "Katasterauszugs zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.
Prerequisites
Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Katasterauszüge [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 7 Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 11 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)
Related links
Related issues
Status: 28.12.2020
Responsible for editing: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Responsible for you
-
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aichach
Phone
+49 (0)8251 8738-0
Fax
+49 (0)8251 8738-50
Secure request form
Website
-
Verwaltungsgemeinschaft Kühbach
Phone
+49 (0)8251 8785-0
Fax
+49 (0)8251 8785-29
Email
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.