Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Beschreibung
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Besondere Hinweise
Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Stand: 13.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
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