Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zum Fachkundelehrgang mit Prüfung
Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen ihre Fachkunde im Umgang mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen nachweisen. Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern nimmt bayernweit die erforderlichen Prüfungen ab.
Beschreibung
Zum Erwerb der Fachkunde im Umgang mit Treibladungspulver ist in der Regel ein entsprechender staatlich anerkannter Lehrgang zu besuchen, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird. Für die Teilnahme an dem Lehrgang benötigen Sie eine sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die dem Lehrgangsträger vor Lehrgangsbeginn vorgelegt werden muss. Die sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von den Kreisverwaltungsbehörden ausgestellt.
Die bei erfolgreich absolvierter Prüfung nachgewiesene Fachkunde berechtigt allerdings noch nicht zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver, ist aber wesentliche Voraussetzung für eine entsprechende Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt, wenn die übrigen notwendigen Voraussetzungen wie z. B. die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist und ein entsprechendes Bedürfnis für den Umgang mit Treibladungspulver nachgewiesen wird.
Kosten
- Lehrgangsgebühren des Veranstalters
- Prüfungsgebühren
- Gebühren der Kreisverwaltungsbehörden
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 9 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand: 17.03.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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