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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
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Friedrich-Ebert-Straße 5
97318 Kitzingen

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Friedrich-Ebert-Straße 5
97318 Kitzingen