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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Markt Markt Schwaben

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice zusätzlich Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Hausanschrift

Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben

Postanschrift

Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben