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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Palling

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Mittwoch: ganztägig Terminvereinbarung möglich

Freitag: Terminvereinbarung möglich

Dienstag, Donnerstag: Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr möglich

Hausanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling

Postanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling