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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Markt Weiler-Simmerberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:15 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg

Postanschrift

Postfach 1144
88168 Weiler-Simmerberg