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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Offingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 - 12:15 Uhr

Hausanschrift

Marktstr. 19
89362 Offingen

Postanschrift

Marktstr. 19
89362 Offingen