Logo Bayernportal

Gaststättenerlaubnis; Beantragung

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

24 Sicherheit, Kommunales und Katastrophenschutz

Anzahl: 1