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Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung

In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.

Formulare

Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.

Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.

Beispiele:

  • Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
  • Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
  • Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
  • Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"

Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn

Die Stadt Wasserburg a. Inn bietet Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen eine Vielzahl von Vergünstigungen. Der Nachweis der Berechtigung erfolgt mit dem WasserburgPass. Der WasserburgPass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wasserburg a. Inn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht. Die Hilfen durch den WasserburgPass sind nachrangig zu allen gesetzlich verankerten Hilfen.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales