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Gesundheitliche Aufklärung und Beratung; Inanspruchnahme und Informationen zur Selbsthilfe

Die Gesundheitsämter beraten Menschen, die an einer Sucht bzw. psychischen oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung leiden und Menschen die hiervon bedroht sind. Die Gesundheitsämter geben Auskunft bei welchen Personen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten

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SG 42 Kreisjugendamt

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