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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Gemeinde Neukirchen vorm Wald

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Nachmittags nur nach Vereinbarung.

Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.

Hausanschrift

Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald

Postanschrift

Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald