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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
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Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
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91634 Wilburgstetten

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