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Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 31 - Bauordnung und Bauleitplanung

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