Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.
Beschreibung
Den Regierungen obliegt die Aufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte sowie Große Kreisstädte und Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung übertragen wurden).
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an die örtlich zuständige Regierung wenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art 17 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Stand: 01.03.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.