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Nachlasssicherung; Sicherungsmaßnahmen

Das Amtsgericht ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, für die Sicherung des Nachlasses des Verstorbenen zu sorgen.

Amtsgericht Rosenheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1189
83013 Rosenheim