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Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Für Sie zuständig

Gemeinde Kleinrinderfeld

Gemeinde Kleinrinderfeld

Hausanschrift

Pfarrer-Walter-Straße 4
97271 Kleinrinderfeld

Anfahrt/Parkplätze: Jahnstraße

Postanschrift

Pfarrer-Walter-Straße 4

97271 Kleinrinderfeld

Telefon

+49 9366 9077-0

Leistungsdetails

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales