Logo Bayernportal

Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Für Sie zuständig

Gemeinde Traitsching

Gemeinde Traitsching

Hausanschrift

Rathausstr. 1
93455 Traitsching

Postanschrift

Rathausstr. 1

93455 Traitsching

Telefon

+49 9974 9404-0

Webseite

traitsching.de

Leistungsdetails

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales