Krankheit; Beratung und Vermittlung für psychisch Kranke
Für psychisch kranke und psychisch sowie geistig behinderte Menschen sowie von solchen Behinderungen Bedrohte führen die Gesundheitsämter gesundheitliche Beratung durch und informieren über Hilfemöglichkeiten.
Beschreibung
Die Gesundheitsverwaltungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bieten Beratung für Menschen an, die an einer suchtmedizinischen oder psychischen Erkrankung leiden oder davon bedroht sind. Sie informieren über Personen, Einrichtungen und Stellen, die Hilfen gewähren können sowie über Schutz- und Vorbeugemaßnahmen.
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 13 Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
Stand: 13.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.