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Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Postfach 1540
86620 Neuburg a.d.Donau
Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen
Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-,/Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für
Ausnahme:
Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen", „Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)“.
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.