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Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 41 - Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten

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