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Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Referat 1 - Haupt- und Personalverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.

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96465 Neustadt b.Coburg

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