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Aufgebotsverfahren; Durchführung und Erlass eines Ausschließungsbeschlusses

Über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses entscheidet der Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts.

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls sind abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten bei einzelnen Verfahren auf der Internetseite des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen zu finden.

Hausanschrift

Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen