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Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
13:45 Uhr - 16:00 Uhrund
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13:45 Uhr - 16:45 Uhr
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
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