Logo Bayernportal

Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Marklkofen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Bahnhofstr. 5
84163 Marklkofen

Postanschrift

Postfach 40
84161 Marklkofen